Staatsangehö­rigkeitsrecht

Sie sind deutscher Staatsangehöriger und möchten eine weitere Staatsangehörigkeit aufnehmen? Den Antrag dürfen Sie keinesfalls stellen, bevor Ihr Bleiberecht amtlich bestätigt ist.

In diesem Verfahren beraten/vertreten wir Sie gern. Das gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erst erwerben, d.h. sich einbürgern lassen wollen.

Die Beratung vor Antragstellung hilft, Fehler zu vermeiden.

Auf Wunsch vertreten wir Sie auch im gesamten Verfahren vor der Behörde, einschließlich Teilnahme an erforderlichen Protokollierungs- oder sonstigen Gesprächsterminen. 

In diesem Gebiet tätige Anwälte