Familienrecht
Seit vielen Jahren sind wir schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Unser Rechtsanwälte Ernst Mayer, Fachanwalt für Familienrecht seit 2003, und Marc Wenzel, Fachanwalt für Familienrecht seit 2006 beantworten Ihnen alle Fragen zum Familienrecht und stehen Ihnen mit ihrem umfangreichen Wissen und ihrer langjährigen Erfahrung gern helfend zur Seite.
Wir beraten Sie im Vorfeld einer Eheschließung und gestalten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Eheverträge. Auch in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Ehe können veränderte Lebensumstände dazu führen, dass eine vertragliche Gestaltung oder Anpassung bestehender Verträge erforderlich wird.
Im Zusammenhang mit einer Trennung und Ehescheidung vertreten wir Sie in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir optimale Lösungen in allen Familiensachen, d. h. insbesondere in den Bereichen Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Umgangs- und Sorgerecht, Nutzung der Ehewohnung und Teilung der Haushaltsgegenstände. Im Anschluss setzen wir Ihre Interessen auch in konfliktbehafteten Situationen durch.
Sofern eine einvernehmliche Regelung z. B. in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung nicht erzielt werden kann, stehen wir Ihnen in allen familiengerichtlichen Verfahren als starker Partner vor den Familien- und Oberlandesgerichten zur Seite.
Entsprechendes gilt selbstverständlich auch für alle weiteren Familiensachen wie z. B. Adoptionsangelegenheiten und Betreuungssachen.