OLG Braunschweig: Neues zum Kindergeld
Hinweisbeschluss vom 25.04.2023, Aktenzeichen 1 UF 13/23
Anspruch des volljährigen Kindes auf Kindergeld bei fehlender Bedürftigkeit
Dem volljährigen Kind steht kein unterhaltsrechtlicher Anspruch auf Auskehrung des von den Eltern bezogenen Kindergeldes zu, wenn wegen fehlender Bedürftigkeit kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen seine Eltern besteht. Nach Auffassung des OLG Braunschweig legen es die einschlägigen steuer- und sozialrechtlichen Regelungen nahe, dass das Kindergeld bei fehlender Bedürftigkeit des volljährigen Kindes auch familienrechtlich den Eltern zusteht mit der Folge, dass keine Grundlage für einen aus § 242 BGB hergeleiteten Auskehrungsanspruch ersichtlich ist.
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